Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge

Uhr an Handgelenk

Vermögensnachfolge

Privates Vermögen an nachfolgende Generationen weitergeben

Je größer das private Vermögen ist, umso frühzeitiger sollte man sich mit der Übertragung des Vermögens an nachfolgende Generationen beschäftigen.

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten professionell und diskret auf diesem bedeutungsvollen und oftmals mit unterschiedlichsten Emotionen verbundenen Gebiet.

Als Spezialist für besondere Herausforderungen und komplexe Aufgaben kennen wir die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fallen in diesem Zusammenhang. Mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vermögensnachfolge. Ziel ist das vorhandene Vermögen möglichst steuerschonend zu übertragen und dabei die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen zu befriedigen. Ein oftmals schwieriger und langwieriger Prozess, dem wir uns sehr gerne stellen.

„Die Übertragung eines hart erarbeitenden Vermögens muss mit viel Fingerspitzengefühl und Empathie begleitet werden.“

Mitarbeiter der WM AG

Das Leistungsportfolio im Bereich Vermögensnachfolge

Analyse Ihres Vermögens

  • Vermögens-Zusammensetzung
  • Ertragssituation
  • Risiken
  • Steuerliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden

Steuerliche Gestaltungsberatung

  • Steuer- und Erbschaftsplanung
  • Vermögensplanung & Rechtsform-Optimierungen
  • Steuerliche Gestaltung von Schenkungen, z.B. Grundstücke
  • Vermögensübergaberegelungen
  • Güterrechtliche Beratung bei Eheverträgen
  • Vormundschaftrechtliche Beratung
  • Altersvorsorgeberatung
  • Optimierung der Rechtsform für die Erbfolge
  • Beratung zur Anlageform von privatem Vermögen für die Erbfolge
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Pflichtteil-Vermeidungsstrategien
  • Steueroptimale Gestaltung des Testaments

Begleitende Angebote

  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Banken und Kreditgebern
  • Empfehlung und Vernetzung mit unseren Partnern aus den Bereichen Banken, Finanzdienstleistern, Vermögensverwaltern, Fachanwälten
  • Bereitstellung eines Mediators im Falle von Erbstreitigkeiten
  • Beratung und Vertretung als Testamentsvollstrecker
  • Erstellung von Schriftstücken zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und ausländischen Erben
  • Übernahme der Testamentsvollstreckung und Begleitung von Erben und Erbengemeinschaften
nach oben